Was muss man beachten wenn man den Garten einzäunt

Es kommt häufiger vor als man annimmt, Streit mit den Nachbarn wegen Zäune, Hecken und Sichtschutz. Größtenteils geht es dabei um Höhe und Zusammensetzung der Einfriedung.

Wenn man denkt, man kann auf seinem Grundstück diesbezüglich schalten und walten wie man will, weit gefehlt. Es gibt beim Zaunbau klare rechtliche Vorgaben, die eindeutig geregelt sind. Geht es um die Frage der Höhe des Zaunes, dann fällt die Antwort von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich aus. Mehr dazu im nachfolgenden Bericht.

Regelungen was die erlaubte Höhe des Gartenzaunes betrifft

Die Frage nach der erlaubten Höhe eines Gartenzaunes kann generell nicht beantwortet werden, denn die erlaubte Höhe ist in den Bebauungsplänen der verschiedenen Bundesländer unterschiedlich verankert. Außerdem können Gemeinden noch extra Regelungen für deren Wohngebiete erlassen. Allerdings ist die bundesweit geltende Regel überall bindend, die besagt, dass der Gartenzaun oder die Mauer zum Gesamtbild des Wohngebiets passen muss.

Meistens kommt es in dieser Beziehung zum Streit mit den Nachbarn, wenn die Beschaffenheit des Zaunes nicht vorschriftsmäßig ist. Im Zweifelsfall kann es vorkommen, dass die Einfriedung wieder entfernt werden muss.

Eine andere Regelung stellt fest, zu welchem Zweck der Zaun oder der Sichtschutz errichtet wurden.

Folgende Regeln sollten dabei beachtet werden

– Dient der Zaun als Grenze, ist der 40 cm bis 90 cm hoch. Soll die Mauer als

Sichtschutz dienen, dann ist eine Höhe von 170 cm bis 190 cm ordnungsgemäß.

Darf der Nachbar einen Sichtschutzzaun errichten?

Während der eine sich möglichst gut abschotten möchte, ärgert es den anderen, dass sein Weitblick in die Ferne nicht mehr möglich ist. Hier kommt es wieder zutage, dass man es kaum allen recht machen kann. Schließlich hat zu diesem Thema jeder Betroffene eine andere Ansicht.

Daher stellt sich die einfache Frage: Darf ich einen Zaun bauen oder auch, muss ich überhaupt einen Zaun bauen?

Während es in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Niedersachsen Pflicht ist eine Einfriedung zum Nachbarn zu errichten, ist das in den anderen Bundesländern nicht der Fall.

In Berlin, Schleswig-Holstein und Hessen muss ein Zaun nur montiert werden, wenn der Nachbar das unbedingt möchte.

Je nach Gemeinde kann es sogar vorkommen, dass Einfriedungen zwingend vorgeschrieben werden, damit ein einheitliches Straßenbild gegeben ist.

Mehr dazu erfahren interessierte Personen und Betroffene bei den zuständigen Ämtern der Gemeinden. Eine Nachfrage nach den geltenden Bestimmungen ist auf alle Fälle lohnend. Denn nur wer diesbezüglich Sicherheit bezüglich Vorschriften und Regelungen hat, ist sicher vor unangenehmen Überraschungen. Schlimmstenfalls kann es sein, dass der errichtete Sichtschutz wieder entfernt werden muss. Das kostet Zeit und Geld und nicht selten jede Menge Ärger.

Die Gemeinden bieten zu diesem Thema gerne Beratungen an, schließlich wollen auch sie lästige Streitereien und Gerichtsverhandlungen vermeiden. Lieber reden als streiten, so muss die Devise lauten.

Fazit: Ein Zaun, Mauer oder Sichtschutz ist nicht nur vorteilhaft, er kann auch als attraktives Gefilde eingesetzt werden. Vor allem bei kleineren Gärten erzeugt ein Sichtschutz eine Atmosphäre von Gemütlichkeit und Erholung. Es ergibt sich daraus eine Art Wohlfühloase.

Wer möchte so eine Oase der Gemütlichkeit schon gerne aufgeben, nur weil man gegen Regelungen diesbezüglich verstoßen hat. Wichtige Infos auch hier.